Honorar
Transparente Informationen zu unseren Honoraren und Gebühren. Wir legen Wert auf eine faire und nachvollziehbare Kostenstruktur.
Unsere Honorarstruktur
Die Kosten für anwaltliche Dienstleistungen sind in Deutschland grundsätzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In vielen Fällen können jedoch auch Honorarvereinbarungen getroffen werden, die von den gesetzlichen Gebühren abweichen.
Gesetzliche Gebühren nach RVG
Die Höhe der gesetzlichen Gebühren richtet sich in der Regel nach dem Gegenstandswert, also dem wirtschaftlichen Interesse in der jeweiligen Angelegenheit. Je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Gebühren.
Gegenstandswert bis | Grundgebühr ca. | Verfahrensgebühr ca. |
---|---|---|
500 € | 45 € | 45 € |
1.000 € | 80 € | 80 € |
2.000 € | 133 € | 133 € |
5.000 € | 267 € | 267 € |
10.000 € | 438 € | 438 € |
Die Tabelle zeigt Näherungswerte. Die genauen Gebühren können je nach Fall variieren und beinhalten noch keine Auslagen oder Mehrwertsteuer.
Honorarvereinbarungen
In vielen Fällen bieten wir auch individuelle Honorarvereinbarungen an, insbesondere bei:
- Komplexen Rechtsfällen mit hohem Bearbeitungsaufwand
- Dauermandaten und regelmäßiger Rechtsberatung
- Beratungspauschalen für Unternehmen
- Speziellen Rechtsgebieten wie Vertragsgestaltung oder Mediation
Honorarvereinbarungen können als Pauschalhonorar, Stundenhonorar oder als Kombination gestaltet werden. Wir besprechen die für Ihren Fall passende Variante gerne in einem persönlichen Gespräch.
Besonderheiten in einzelnen Rechtsgebieten
Familienrecht
Im Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht) richtet sich der Gegenstandswert nach dem Vermögen und Einkommen der Beteiligten. Wir bieten hier auch Pauschalhonorare für bestimmte Verfahrensabschnitte an.
Erbrecht
Bei erbrechtlichen Angelegenheiten bemisst sich der Gegenstandswert nach dem Nachlasswert bzw. dem Wert des streitigen Teils. Für die Testamentsgestaltung bieten wir Pauschalhonorare an.
Senioren-Servicepaket
Für unser Senioren-Servicepaket (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) bieten wir attraktive Pauschalpreise an. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Prozesskostenhilfe und Rechtsschutzversicherung
Bei geringem Einkommen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit. Wir kümmern uns auf Wunsch um die Kommunikation mit Ihrer Versicherung und die Deckungszusage.
Zahlungsmodalitäten
Wir bieten Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an:
- Überweisung
- In begründeten Fällen: Ratenzahlungsvereinbarungen (Bitte beachten Sie, dass bei Ratenzahlungsvereinbarungen eine Verwaltungsgebühr anfällt)
Häufig gestellte Fragen
Haben Sie Fragen zu unseren Honoraren?
Wir beraten Sie gerne persönlich zu den Kosten in Ihrem individuellen Fall. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.